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Melderegisterauskunft online (EMA-Anfrage)

Zugriff auf alle 5.283 Meldeämter Deutschlands

Ermitteln Sie die aktuelle Anschrift mit einer einfachen Melderegisterauskunft oder weitere Informationen wie beispielsweise Sterbedatum und -ort, Umzugsdaten oder Geburtsdaten im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft.

Erfolgreiche Unternehmen aus allen Branchen vertrauen auf uns

Melderegisterauskunft: Inhalte und Funktionen

Erhalten Sie mit der einfachen Melderegisterauskunft die offizielle Meldeanschrift der gesuchten Person oder weitere umfangreiche Informationen mit der erweiterten Melderegisterauskunft bei allen Meldeämtern Deutschlands.

Erhalten Sie Zugriff auf alle 5.283 Einwohnermeldeämter Deutschlands

Einzigartig: Wir bearbeiten bedingte Sperrvermerke (§ 52 BMG) und liefern das Ergebnis als Nachmeldung

Erhalten Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister innerhalb weniger Sekunden

Unser EMA-Fachverfahren, bestehend aus automatischen und manuellen Prüfprozessen, garantiert die höchstmögliche Erfolgsquote

DSGVO-konforme Bearbeitung über unser nach DIN ISO-27001 zertifiziertes Rechenzentrum

Über unser Online-Portal oder automatisiert über unsere SFTP-, REST– oder SOAP-Schnittstelle (API)

Kunden und Schuldner ermitteln mit der einfachen Melderegisterauskunft

Wir ermitteln je nach Kundenstrategie die Anschrift beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Dabei ist die EMA-Anfrage als Teil unseres mehrstufigen Rechercheprozesses oder als Einzeldienst verfügbar. Unterstützt von der digitalen und automatisierten EMA-Anfrage übernehmen wir alle erforderlichen Bearbeitungsschritte einschließlich der Nachbearbeitung. Liefert die Recherche bei Vorliegen eines bedingten Sperrvermerks (§ 52 BMG) zu einem späteren Zeitpunkt Ergebnisse, melden wir diese zuverlässig nach. Die einfache Melderegisterauskunft liefert grundsätzliche Informationen wie Name und die offizielle Meldeanschrift einer Person aus.

Elektronische EMA-Auskunft in Echtzeit

Ist ein schneller Zugang zu personenbezogenen Informationen im Rahmen der Melderegisterauskunft erforderlich, bietet sich EMA-Online an. Dabei handelt es sich um eine elektronische Melderegisterauskunft in Echtzeit. Unsere Kunden stellen den Auftrag zur Einwohnermeldeamtsanfrage ein und erhalten durch den direkten Zugriff auf alle Meldeämter Deutschlands innerhalb weniger Sekunden die gewünschten Informationen. Die elektronische Melderegisterauskunft in Echtzeit steht in vielen Städten und Gemeinden zur Verfügung.

Ist eine einwandfreie Identifizierung der Person über die Melderegisterauskunft online nicht möglich, erfolgt die nachträgliche manuelle Nachbearbeitung durch die Meldebehörde. Auf diese Weise erhöhen wir im Sinne unserer Kunden die Trefferquoten signifikant.

Umfangreiche Informationen mit der erweiterten Melderegisterauskunft

Die einfache Melderegisterauskunft liefert nur grundsätzliche Informationen wie Name und Wohnadresse einer Person aus. Eine wesentlich umfangreichere Auswahl an Informationen erhält der Anfrager im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft. Dazu zählen der aktuelle Name und früher geführte Namen, Geburts- und Sterbedatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, gesetzliche Vertreter, Namen von Ehe- und Lebenspartnern sowie Details zu vorherigen Wohnsitzen. Allerdings ist diese Einwohnermeldeamtsanfrage laut Bundesmeldegesetz (BMG) ausschließlich bei nachweisbarem berechtigtem Interesse möglich.

Als berechtigtes Interesse zur Melderegisterauskunft gelten beispielsweise Titel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Dieses Interesse ist vor der Anfrage schriftlich nachzuweisen.

Einwohner­meldeamts­anfrage von bereits archivierten Daten

Ein Bestandteil der Einwohnermeldeamtsanfrage ist die Archivauskunft. Dabei handelt es sich um die Ermittlung von durch das Einwohnermeldeamt bereits archivierten Daten. Diese sind durch das Verschieben der Daten in das Archiv über Online-Portale nicht mehr zugänglich. Daher erfordern Archivauskünfte das persönliche oder schriftliche Auskunftsersuchen. Wir übernehmen für unsere Kunden auch diese Form der EMA-Anfrage.

Nach dem Tod oder Wegzug eines Bürgers stellt das Einwohnermeldeamt die Daten nur für einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung. Nach Ablauf einer Frist von drei bis fünf Jahren archiviert die Behörde die Informationen für weitere 50 Jahre, sodass sie als Archivauskunft abgerufen werden können.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Kosten

Auf Anfrage

Abrechnung

Anfragebezogen

Ermittlungszeit

Ø wenige Stunden

Erfolgsquote

Ø 65-99%

Verfügbar im Online-Portal

Ja

Verfügbare Schnittstellen

SFTP, REST, SOAP

Die wichtigsten Informationen auf einem Blick

Kosten

Auf Anfrage

Abrechnung

Anfragebezogen

Ermittlungszeit

Ø wenige Stunden

Erfolgsquote

Ø 65-99%

Verfügbar im Online-Portal

Ja

Verfügbare Schnittstellen

SFTP, REST, SOAP

Profitieren Sie vom Zugriff auf alle Meldeämter Deutschlands

Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie unsere Melderegisterauskunft unverbindlich 30 Tage.

Häufig gestellte Fragen

Die Dauer für eine Melderegisterauskunft steht in Abhängigkeit des angefragten Einwohnermeldeamts. Wir beginnen unmittelbar nach der Auftragserteilung mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Bei der einfachen Einwohnermeldeamtsanfrage liegt bei den meisten Anfragen innerhalb weniger Stunden das Ergebnis vor. Nur in wenigen, besonders komplizierten Fällen kann die Ergebnislieferung länger dauern.

Mit unserem Produkt EMA-Online erhalten Sie eine Melderegisterauskunft nur wenige Sekunden nach der Auftragserteilung.

Nein, die Auskunft aus dem Melderegister ist nicht kostenlos. Jedes Einwohnermeldeamt erhebt für die Melderegisterauskunft unterschiedlich hohe Gebühren. Unsere aktuelle Preisliste können Sie als bereits registrierter Benutzer über unser Online-Portal herunterladen. Sollten Sie noch kein Kunde sein, können Sie unsere aktuelle Preisliste über unser Kontaktformular anfordern.

Nein, wir ermitteln aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich im Auftrag von Unternehmen und Gewerbetreibenden mit berechtigtem Interesse. Sollten Sie als Privatperson eine Personensuche durchführen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt.

Der Anspruch auf eine Adressermittlung liegt einfach ausgedrückt vor, wenn ein berechtigtes Interesse (z.B. eine offene Forderung, eine Anbahnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung etc.) gegenüber der gesuchten Person vorliegt. Dieses berechtigte Interesse hat der Auskunftsersuchende der erteilenden Stelle gegenüber nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen.

Das berechtigte Interesse besteht z.B., wenn Sie im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung oder einer offenen Forderung eine neue Anschrift Ihrer Kunden und Schuldner ausfindig machen möchten. Auch die Anmeldung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wie Mahnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungen können als berechtigtes Interesse angesehen werden.

Nein, Deutschland verfügt nicht über ein zentrales Melderegister.

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