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Erbenermittlung

Forderungen bei Erben erfolgreich geltend machen

Laut Gesetz wird nicht nur das bestehende Vermögen vererbt, sondern auch offene Forderungen. Für Ihre erfolgreiche Forderungsbeitreibung übernehmen wir die aufwändige Erbenermittlung beim zuständigen Nachlassgericht.

Erfolgreiche Unternehmen aus allen Branchen vertrauen auf uns

Erbenermittlung: Inhalte und Funktionen

Die Ermittlung von Erben aufgrund regulatorischer Vorgaben oder eines Forderungseinzugs ist für Unternehmen bisher ein manueller, zeit- und personalaufwändiger Prozess. Erbenermittlungen werden digital bei uns angefragt und beauskunftet. Dabei werden in diesem Prozess automatisch auch fehlende Informationen wie Sterbedatum und Sterbeort angereichert. Grundlage für die Erbenermittlung ist der Nachweis des berechtigten Interesses.

Erhebliche Beschleunigung Ihrer Bearbeitungsprozesse

Vollständige Informationen aus dem Nachlassgericht

DSGVO-konforme Bearbeitung über unser nach DIN ISO-27001 zertifiziertes Rechenzentrum

Erbenermittlung im Forderungsmanagement

Kommt eine Rechnung als unzustellbar zurück, hat dies zumeist zwei Gründe. Der Adressat ist verzogen oder verstorben. Laut Gesetz wird nicht nur das bestehende Vermögen, sondern auch Schulden vererbt. Werden Erben gesucht, ist dies immer ein umfangreicher und zeitaufwändiger Prozess. Das Datenhaus-Team unterstützt Sie bei der zum Teil aufwändigen Erbenermittlung. Wir überprüfen über das Einwohnermeldeamt, ob die angefragte Person tatsächlich verstorben ist, erfragen gegebenenfalls das Sterbedatum und den Sterbeort und ermitteln über das zuständige Nachlassgericht die Erben.

Zuverlässige Informationen aus der Erbenermittlung

Werden gesetzliche Erben gesucht, handelt es sich nicht zwangsläufig um natürliche Personen. Auch Stiftungen, Vereine oder andere Institutionen sind in vielen Fällen im Testament als Erben genannt. Welchen Status ein Erbe besitzt, ist für die offene Forderung nicht relevant. Sobald eine Person oder Institution eine Erbschaft annimmt, stimmt sie dem Empfang von Sach- und Geldwerten und der Übernahme eventuell noch offener Forderungen zu.

Wenn gesetzliche Erben gesucht werden, ist das Nachlassgericht die erste Instanz zur Erbenermittlung. Es verwaltet alle für unsere Zwecke erforderlichen Daten einschließlich der Ansprechpartner unter den Erben oder deren rechtskräftigen Vertreter. Bestehen eventuelle Nachlasspflegschaften oder Nachlasspfleger, ermitteln wir auch diese Informationen, um sie an unsere Kunden abschließend weiterzuleiten. Wurde das Erbe abgelehnt oder sind keine Erben vorhanden, informieren wir unsere Kunden selbstverständlich auch darüber.

Die wichtigsten Informationen auf einem Blick

Kosten

Auf Anfrage

Abrechnung

Anfragebezogen

Ermittlungszeit

Ø 5 Wochen

Erfolgsquote

Ø 99%

Verfügbar im Online-Portal

Ja

Verfügbare Schnittstellen

Die wichtigsten Informationen auf einem Blick

Kosten

Auf Anfrage

Abrechnung

Anfragebezogen

Ermittlungszeit

Ø 28 Tage

Erfolgsquote

Ø 65-99%

Verfügbar im Online-Portal

Ja

Verfügbare Schnittstellen

SFTP, REST, SOAP

Profitieren Sie von der Ermittlung von Erben

Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie unsere Erbenermittlung unverbindlich 30 Tage.

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