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Berechtigtes Interesse

Berechtigtes Interesse

Berechtigtes Interesse: Erklärung

Ein berechtigtes Interesse bezeichnet ein wirtschaftliches, wissenschaftliches oder ideelles Interesse einer Person oder Institution, welches als schutzwürdig anzusehen ist. Das berechtigte Interesse ist niedriger zu bewerten als das sogenannte rechtliche Interesse, bei dem gewünschte Informationen oder Auskünfte zur Rechtsverfolgung oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich sind.

Das berechtigte Interesse ist den zuständigen Stellen glaubhaft zu machen. Es umfasst immer einen Grund, aus dem sich ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder Auskunft ergeben kann. Dieser Grund steht immer auch in Konkurrenz zu den Interessen der anderen Seite, weswegen eine Person, die einen Anspruch geltend oder eine Auskunft erfragen will, sein berechtigtes Interesse darlegen und glaubhaftmachen machen muss.

Für bestimmte Geschäftsfälle werden sensible Daten zu einer bestimmten Person benötigt, woraus sich ein berechtigtes Interesse an amtlichen Meldedaten bei einer Meldebehörde ergeben kann. Grundsätzlich anerkannt wird das berechtigte Interesse bei Prüfungen der Bonität oder Kreditwürdigkeit, Anbahnungen von Geschäftsbeziehungen, Beendigungen von Geschäftsbeziehungen aufgrund von Sterbefällen, offenen Forderungen und Versicherungsverträgen.

Der Auskunftsersuchende kann sein berechtigtes Interesse in diesen Fällen beispielsweise durch Vorlegen von Kontoauszügen, Rechnungen, Mahnungen, Vertragsunterlagen oder Anträgen glaubhaft machen.