Meldeanschrift: Kurzerklärung
Die Meldeanschrift ist die im Melderegister des Einwohnermeldeamts hinterlegte aktuelle Wohnanschrift einer Privatperson. Eine Änderung der Meldeanschrift muss innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug unaufgefordert dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Die notwendigen Angaben umfassen die Straße, Hausnummer und die Postleitzahl. Neben dem Hauptwohnsitz umfasst die Meldeadresse auch Nebenwohnsitze.