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Handelsregister

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Handelsregister: Kurzerklärung

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem registrierungspflichtige Firmen und Einzelunternehmer regional aufgeführt sind. Man findet dort Auskunft zu Unternehmensadresse, Kapital, Rechtsform, Filialen, Branche und Art des Unternehmens.

Ausführliche Erklärung

Wenn man Informationen über ein bestimmtes Unternehmen in einer Region benötigt, ist das Handelsregister eine verlässliche Auskunftsquelle. In Deutschland findet man es bei den zuständigen Amtsgerichten.

Sinn und Zweck des Handelsregisters ist Transparenz und Sicherheit in Geschäftsbeziehungen. Die Einsicht ins Register ist für Unternehmen wie Privatpersonen kostenlos.

Ein Handelsregister hat im Wesentlichen vier Funktionen:

  • Beweisfunktion: In Rechtsfällen kann das Handelsregister als Beweismittel eingesetzt werden.
  • Kontrollfunktion: Die staatliche Kontrolle wird dadurch gewährleistet, dass der sogenannte Registerführer jeden Firmeneintrag vor Aufnahme prüft.
  • Publikationsfunktion: Alle enthaltenen Angaben, ob aktuell oder historisch, können unbeschränkt eingesehen werden.
  • Publizitätsfunktion: Das Register erteilt vertrauenswürdige Auskunft über bestimmte Rechtsfakten zu Unternehmen.

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen strukturiert. Abteilung A enthält Einzelkaufleute, KGs, OHGs und kaufmännische Eigenbetriebe. In Abteilung B finden sich GmbHs, AGs und VVaGs.

Vor der Anbahnung einer neuen Geschäftsbeziehung empfiehlt sich die Beantragung einer Handelsregisterauskunft, um sich zuverlässig und ausführlich über neue Geschäftspartner zu informieren.