Bundesmeldegesetz: Kurzerklärung
Das Bundesmeldegesetz regelt das Meldewesen in Deutschland. Es umfasst Vorgaben zu Befugnissen und Aufgaben von Meldebehörden, zur Verwendung von Einwohnerdaten sowie zu Melderechten und –pflichten von Bürgern.
Ausführliche Erklärung
Das Bundesmeldegesetz (BMG) fasst verschiedene rechtliche Bestimmungen zusammen, die das deutsche Meldewesen für die gesamte Bundesrepublik universell normieren. Seit 1. November 2015 ist es der Nachfolger der Landesmeldegesetze und des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG). Die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes sind direkt für alle vollziehenden Behörden und alle Bürger im Bundesgebiet gültig.
Das Bundesmeldegesetz bildet die Basis für ein einheitlich geltendes und anwendbares Melderecht. Darin inbegriffen sind folgende Regelungen und Bestimmungen:
- Befugnisse und Aufgaben von Meldebehörden: Datentransfer an weitere Behörden, Melderegisterauskunft an Privatpersonen, Registrierung von Einwohnern
- Verwendung und Umfang der im Melderegister enthaltenen Meldedaten (auch: Einwohnerdaten)
- Rechte und Pflichten wie bedingter Sperrvermerk, Auskunftssperre, Selbstauskunft und Meldepflicht
Diese Regelungen sind in fünf bereits verkündeten und amtlich geltenden einzelnen Gesetzen enthalten, die nun im Bundesmeldegesetz als Sammlung zusammengefasst sind.
Alternative Begriffe
BMG, Einwohnermeldegesetz, Meldegesetz